Theorie- und Fallseminar: Grundlagen des Melderechts

Dieses Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in den Einwohnerdiensten und an solche, die ihr Wissen und ihre Erfahrung mit den aktuellen Rechtsgrundlagen des Melderechts und der Gerichtspraxis abgleichen wollen.

Inhalt

Dieses Seminar bietet anhand von bewährten Unterlagen und der Anwendung auf die häufigsten Anwendungsfälle einen raschen und zuverlässigen Überblick über das kantonale Melderecht.

Seminarleiter / Referent

Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur / 1. Vizepräsident des Bezirksrates Winterthur
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)

Corinne Mühlebach, Rechtsanwältin Winterthur

Seminarprogramm

09.00 – 09.45 Die Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Die kantonalen Grundlagen des Melderechts

09.45 – 10.15 Kaffeepause

10.15 – 12.00 Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe von Niederlassung und Aufenthalt
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes

12.00 – 13.15 Mittagessen

13.15 – 14.30 Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Umfassend Verbeiständete)

14.30 – 14.45 Biopause

14.45 - 15.30 Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung

15.30 - 16.00 Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht

16.00 - 16.15 Seminarauswertung und Abschluss

Kursorte / Termine

Seminaranmeldung hier

Winterthur:17. Januar 2025Haus im Innern Lind (SG, TG, SH, ZH)
Walenstadt:24. Januar 2025Hotel Restaurant Seehof (SG, GL, GR, ZH)
Olten:28. Februar 2025Hotel Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR)
Luzern:14. März 2025Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR)
Sissach:21. März 2025Landwirtschaftliche Schule Ebenrain (BS, BL, SO, AG)
Auf die Gesetzgebung der neben dem jeweiligen Seminarort vermerkten Kantone gehen wir speziell ein. Da die kantonalen Rechtsgrundlagen allerdings keine entscheidenden Unterschiede aufweisen, sind bei jedem Seminartermin Teilnehmende aus allen Kantonen herzlich willkommen und werden mit den Unterlagen ihres eigenen Kantons dokumentiert.
 

Seminarkosten

500 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)

475 Franken pro Teilnehmer/in
für VSED-Mitgliedsgemeinden

425 Franken pro Teilnehmer/in
bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde


Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12 - 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4 - 1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.

Liegt eine schriftliche Bestätigung für die Erkrankung an Corona / Quarantänepflicht oder ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vor, so besteht die Möglichkeit, ein anderes Seminar zu besuchen. Ansonsten ist der Kursbetrag fällig.

Kurssekretariat

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Pro Seminar können maximal 20 Teilnehmende berücksichtigt werden.

Veranstalter

RA Peter Rütimann
Rütimann Rechtsanwälte
In Kooperation mit dem VSED

Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur

Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09

E-Mail: kanzlei
Website: www.lind.team